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Tag der Menschenrechte

Am 10. Dezember wird der „Tag der Menschenrechte“ begangen. Paradox: Braucht man wirklich eine Erinnerung an etwas, was „von Geburt aus“ gegeben sein sollte? „Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten.“ Heißt es in der Charta der Vereinten Nationen. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ wurde am 10. 12. 1948 verkündet. Die vollständige Erklärung können Sie auf der UNO-Seite nachlesen:

http://www.unric.org/index.php?option=com_content&task=view&lang=de&id=105

CDWissen„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Das sind die ersten Aussagen der Resolution.

Mit Gewissen begabt… Ein Blick in die internationale Geschichte zeigt, dass das nicht immer zutrifft: Hitler wie Stalin sind wohl mit die furchtbarsten Gestalten. Und sie waren scheinbar nicht mit Gewissen begabt, sind durch ihre Gewissenlosigkeit zu brutalen Diktatoren geworden.

Das Hörbuch „Adolf Hitler – Joseph Stalin, CD“ trägt den Untertitel „Größenwahn ohne Gewissen“. Und auch, wenn Gewaltherrschaften nicht unbedingt ein Thema sind, mit dem man sich abends vor dem Einschlafen beschäftigt, so sollte doch der „Tag der Menschenrechte“ ein Anlass sein, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Wie kann es sein, dass durch die Jahrtausende und Jahrhunderte hindurch der Mensch immer wieder vergisst, dass er mit Gewissen begabt ist?

(geschrieben von Matthias Stöbener)

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