Suche
Close this search box.

Kein Märchen!

Angenommen, Sie haben einen schönen Garten vor dem Haus, den Sie mit Liebe pflegen, und morgen kommt der Gesetzgeber und sagt: Schöne Gärten sind für alle da. Weg mit Ihrem Zaun, auch andere Leute wollen Ihren Garten nutzen und bitte stellen Sie auch genügend Stühle auf, damit sich jeder setzen kann, der bei Ihnen vorbeikommt.

Sie glauben, das sei unrealistisch? So etwas macht der Gesetzgeber nicht? Doch, in Deutschland sind die PolitikerInnen auf eine solche Idee gekommen. Aus Geldnot wollen sie das Urheberrecht ändern. Im Entwurf eines neuen Paragraphen 52b UrhG legen sie fest, dass es an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven möglich sein soll wissenschaftliche Werke ohne Bezahlung durch die öffentlichen Institutionen zu lesen. Darüber hinaus rät der Bundesrat der Bundesregierung, dass öffentliche Bibliotheken Kopien dieser Werke gratis als graphische Datei verschicken dürfen, selbst dann, wenn der Verlag das Werk kostenpflichtig in elektronischer Form anbietet. Angeblich fördere dies den Wissenschaftsstandort Deutschland.

garten.jpg

Auf den ersten Blick vielleicht. Aber mal ehrlich: Wie lange würden Sie als Verlag oder als Autor, der sie von Ihrer Arbeit leben müssen, kostenlos für andere Leute arbeiten? Oder im Vorgarten-Beispiel: Wie lange würden Sie Ihren Garten für Hinz und Kunz mit Rosen bepflanzen und sauber halten? Sehen Sie!

Diesen Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge