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Wer wen was?

474755_web_R_K_by_Dr. Klaus-Uwe Gerhardt_pixelio.de.jpgSehr grobe Menschen neigen dazu, andere zu einer ganz bestimmten, geschmacklosen sprichwörtlichen Handlung aufzufordern. Das wird oft als Beleidigung aufgefasst. Da geht man sogar vor Gericht. Viele Übeltäter behaupten dann, nur Goethes »Götz« zitiert zu haben. Und das dürfe man ja wohl. Darf man?

Die Sache ist nicht so einfach: Denn den als »Götz-Zitat« in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangenen Satz zitiert sonderbarerweise jeder so, wies ihm grade passt. Von kürzeren Formen, z.B. einer auf vier Buchstaben beschränkten Abkürzung, über spezielle Wortschöpfungen wie »oleck« und Erweiterungen wie »kreuzweise« bis zum mehrminütigen Monolog ist alles denkbar.

Daher sind Gerichtsurteile das Götz-Zitat betreffend sehr unterschiedlich. Beispielsweise entschied ein deutsches Gericht vor ein paar Jahren, dass »Sie können mich mal« noch keine Beleidigung sei. Wer beleidigen wolle, habe sein Anliegen zu konkretisieren und Klarheit zu schaffen, was die andere Person ihn könne.

Andererseits rutschten im bayerischen Landshut einem gebürtigen Bosnier die Worte »mi leckts am Oasch« raus. In Bayern drückt man damit, abhängig von der Betonung, entweder eine Beleidigung oder einfach sein Erstaunen über irgendwas oder irgendwen aus. Letzteres sei auch seine Absicht gewesen, behauptete der fließend Bayerisch sprechende Angeklagte im Prozess. Der Richter aber meinte, solche Nuancen seien nur einem gebürtigen, einem »echten« Bayern geläufig und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro.

Übrigens ist nur wenigen geläufig, was Goethe seinen Götz wirklich sagen ließ: »Er aber, sags ihm, er kann mich im Arsche lecken.«

Gut zu wissen.

Autor: Gerald Wunder
Bildquelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

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