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Das Grundgesetz ist 60

„Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.“

Das kann man auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages lesen:

http://www.bundestag.de

GrundgesetzKaum zu glauben, dass unser Grundgesetz nun schon sechzig Jahre auf dem Buckel hat – in einigen Aspekten, vor allem auch das Asylrecht betreffend, klingt es, als ob es gerade erst aufgesetzt wurde.

Kennen Sie sich mit den Grundrechten aus? Wohl jeder kann den ersten Artikel mehr oder weniger frei zitieren: Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es da, eine Aussage, die in den allermeisten schriftlich fixierten Grundrechtskatalogen von Staaten ähnlich Berücksichtigung findet.

Was es geschichtlich mit unseren Rechten als Menschen auf sich hat, behandelt die Vorlesungsreihe von Prof. Dr. Dreier. 2007 hielt der bekannte Wissenschaftler mehrere Vorträge an der Uni Würzburg zu diesem Thema. Prof. Dreiers Ansätze bieten wir nun als Hörbuch. Diese drei MP3-CDs bieten einen fundierten Überblick über Entstehung und Veränderung der Grundrechte. Die spannenden Vorträge des Gelehrten reichen von den ersten Grundrechtserklärungen, wie der Magna Charta oder der Bill of Rights, bis hin zur deutschen Geschichte der Grundrechte.

(Geschrieben von Matthias Stöbener)

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