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Simsen und die Gerichte

Haben Sie den seltsamen Fall einer Kündigung per SMS mitbekommen? Ein Speditionsfahrer erhielt von seinem Chef eine Kurznachricht auf sein Handy. Der Inhalt lautete etwa so: "Heute dein letzter Arbeitstag – LKW-Schlüssel bei Kollegen lassen!" Der Fahrer klagte gegen diese SMS-Kündigung, der Fall wurde schließlich vor Gericht verhandelt – und der Fahrer bekam Recht. Eine Kündigung per SMS ist nicht möglich.

HandyDas Gericht stützte sich bei der Be- gründung seines Urteils auf Folgendes:

Es fehlt einer SMS an der vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen Schriftform (§ 623 BGB) für eine Kündigung.

Nach § 126 BGB muss die Kündigung eigenhändig unterzeichnet sein. Auch das trifft bei einer SMS nicht zu.

Schöne neue Welt, denke ich mir und beäuge misstrauisch mein Handy: Was kann da alles noch kommen? Meine Frau kündigt mir die Scheidung an, ein Freund beendet per SMS die Freundschaft … Ob diese Form der Kommunikation ein Fortschritt ist? "Handy, Swatch und Partyline" von Peter Kemper setzt sich genau mit diesem Thema auseinander: Manch gepriesener technischer Fortschritt ist im Alltag mehr eine Zumutung als ein Geschenk… Aber lesen Sie doch einfach selbst, wie unterhaltsam der Autor die Trends des Zeitgeists auseinander nimmt!

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